loader
Unsere Leistungen

Wir meistern Ihre Buchhaltung

Finanzbuchhaltung

Sie sind selbständiger Unternehmer und haben nach Feierabend Ihrer Haupttätigkeit keine Lust mehr, Bürokratie zu erledigen?
Wir übernehmen die Bereiche:

  • Allgemeine Buchhaltung
    • Kreditorenbuchhaltung
    • Debitorenbuchhaltung
    • Anlagenbuchhaltung
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnbuchhaltung
    • Digitales Belegbuchen
  • Individuelle Auswertungen
    • Kostenstellen-/Kostenträgerrechnungen
    • Vorbereitung Zahlungsverkehr
    • Übernahme von Daten aus elektronischen Kontoauszügen
    • besondere BWA Formen
  • Standardauswertungen
    • Antrag auf Dauerfristverlängerung
    • Umsatzsteuervoranmeldung
    • Summen- und Saldenlisten
    • Offene-Posten-Buchhaltung
    • Betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Zusätzliche Leistungen
    • Import und Export von Buchführungsdaten
    • Verarbeitung vorkontierter Belege

In der Kreditorenbuchhaltung verarbeiten wir die Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten. Die Debitorenbuchhaltung enthält die Verarbeitung der Forderungen an die Kunden. Durch die Anlagenbuchhaltung werden die Güter des Anlagevermögens verbucht, verwaltet, überwacht und korrekt abgeschrieben. Die Finanzbuchhaltung ist wichtig durch Berücksichtigung aller Vorgänge, die zur Bilanzierung oder Gewinn- und Verlustrechnung führen. Selbstverständlich gehört zu voran genannten Vorgängen das Buchen Ihres Firmenkontos dazu. Hier können Sie auch ganz bequem über das Programm Ihre offenen Zahlungen begleichen.

Mit Erstellung der monatlichen Buchhaltung in den obengenannten Bereichen, erhalten Sie eine Übersicht der offenen Forderungen Ihrer Kunden und eine Übersicht der offenen Verbindlichkeiten Ihrer Lieferanten, sowie eine Aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).

Ihre Belege stellen Sie uns einfach und schnell in Ihrem persönlichen Onlineportal/Unternehmerportal oder per Smartphone App digital zur Verfügung, dort erhalten Sie ebenfalls Ihre monatlichen Auswertungen.

Lohn-/Gehaltsabrechnung

Verstehen Sie alles auf Ihrer Lohn-/Gehaltsabrechnung?
Wir übernehmen die Bereiche:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Bauhaupt- und Nebengewerbe
    • Schlechtwetterzeiten
    • Lohnsteuerliche Beurteilung:
      • Kurzarbeit
      • Altersteilzeit
      • Tarif-Lohn
      • Mutterschaftsgeld/Elterngeld
      • Abfindungen
      • Sachbezüge
      • Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
      • Urlaubs- und Fehlzeitenverwaltung
  • Digitale Personalakten
  • Datenübermittlung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsmeldungen
  • Übernahme der laufenden Lohnbuchführung
  • Betreuung und Teilnahme bei Prüfungen (Lohnsteuer, Sozialversicherungen, Arbeitsamt, etc.)
  • Erstellung rechtzeitiger Sofortmeldungen

Brutto- und Nettolohn, Zulagen, Abzüge, betriebliche Altersversorgung: All das – und noch einiges mehr – muss auf der Lohn-/Gehaltsabrechnung stehen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Aber an welcher Stelle? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Wir rechnen für Ihre Arbeitnehmer/innen den monatlichen Lohn/Gehalt ab. Egal in welcher Branche Sie und Ihre Arbeitnehmer tätig sind, wir beraten Sie gerne im Thema Lohn und Gehalt. Wir melden Ihre Arbeitnehmer bei den Krankenkassen an und beim Ausscheiden aus dem Unternehmen wieder ab.

Sie sind ein sofortmeldepflichtiges Unternehmen? Kein Problem für uns, hierzu erstellen wir Ihnen selbstverständlich rechtzeitig eine Sofortmeldung, damit für Sie keine Probleme beim Zoll entstehen.

Die fällige Lohnsteuer wird ebenfalls direkt an das Finanzamt übermittelt. Zugehörige Meldungen für Ihre Arbeitnehmer, wie Arbeitsbescheinigung, Lohnsteuerbescheinigung, Mutterschutz- und Elterngeldberechnung werden für Sie erstellt. AAG-Anträge werden an die Krankenkassen übermittelt und an Sie erstattet.

Benötigte Dokumente, wie beispielsweise Arbeitsverträge, Stunden/Vergütungen etc., stellen Sie uns digital im Onlineportal/Unternehmerportal oder per Smartphone App zur Verfügung. Diese Unterlagen werden benötigt, um die monatlichen Abrechnungen Ihrer Mitarbeiter zu erstellen, welche Ihnen ebenfalls im Online/Unternehmerportal bereitgestellt werden.

Mahnwesen

Sie haben Ihren Kunden gelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen in Rechnung gestellt, doch die Begleichung der offenen Rechnung lässt durch den Kunden auf sich warten? Dadurch gerät er in Verzug, nun ist eine Erinnerungsstütze angebracht. Schließlich geht es dabei um Ihr Geld, das Sie sich verdient haben und bestimmt auch gut gebrauchen können.
Geht es Ihnen auch so? Mahnungen zu verschicken, ist fast genauso unangenehm, wie Mahnungen zu erhalten.

Kein Problem für uns: Durch die Debitorenbuchhaltung, welche die Forderungen an Ihre Kunden enthält, können wir aus AGENDA einfach und schnell Ihre Kunden im Namen von Ihnen an Ihre offenen Posten erinnern.

Wir übernehmen die Bereiche:

  • Außergerichtliches Mahnverfahren
    • Zahlungserinnerung
    • Mahnung
    • Mahnung
    • Letzte Erinnerung

Sollte doch einmal ein Kunde dabei sein, bei welchem auch nach der letzten Erinnerung kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, muss Ihr Anwalt oder ein Inkassobüro eingeschaltet werden. Hierzu werden wir Sie entsprechend informieren und die weiteren Schritte besprechen.